Lehrpakete
Unterrichtungsmaterial für die Sachkundeprüfung §34a und GSSK


Nach der Verordnung über Arbeitsstätten (ArbStättV) sind Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnungen einzusetzen, wenn Gefährdungen der Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten nicht durch technische oder organisatorische Maßnahmen vermieden oder ausreichend begrenzt werden können.

Sicherheitskennzeichnungen
Sicherheitskennzeichnungen.pdf (1.08MB)
Sicherheitskennzeichnungen
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