Lehrpakete
Unterrichtungsmaterial für die Sachkundeprüfung §34a und GSSK

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5.2.2025 / Herrenberg-Urteil

"Mit einer Übergangslösung gewinnen die Bildungsträger Zeit. Sie können sich bis Ende 2026 auf die jetzt geltenden Rahmenbedingungen einstellen und gegebenenfalls ihre Organisationsmodelle anpassen. Bis dahin müssen die Bildungsträger keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen, wenn Bildungsträger und Lehrkräfte bei Vertragsschluss von Selbständigkeit ausgegangen sind. Die Rechte der Lehrkräfte bleiben gewahrt, da die Übergangsregelung nur bei ihrer Zustimmung zum Tragen kommt." (Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales). Die Dokumente zum Umgang mit dem "Herrenberg-Urteil" können Sie sich gerne hier als Pdf kostenlos downloaden.

1. Übergangsregelung zur Sozialversicherungspflicht von Lehrkräften – BMAS

2. Bundestagsdrucksache 20-14744

3. Entschliessung des Bundesrats 577-24

4. Ausschussempfehlungen zur Bundesratsentschliessung 577-1-24

 


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