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März 2026/ Herrenberg-Urteil
Das Herrenberg-Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 28. Juni 2022 (B 12 R 3/20 R) besagt, dass Lehrkräfte (im zu beurteilenden Fall Lehrkräfte einer Musikschule) auf Honorarbasis oft als abhängig Beschäftigte gelten, wenn sie in den Betrieb eingegliedert sind, was Sozialversicherungspflicht zur Folge hat. Dies führt zu einer Verschärfung bei der Abgrenzung von Selbstständigkeit und Scheinselbstständigkeit, auch für andere Bildungseinrichtungen.
Mit einer nach dem Urteil eingeführten Übergangslösung (https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbiv/127.html) gewinnen die Bildungsträger Zeit. Sie können sich bis Ende 2027 auf die jetzt geltenden Rahmenbedingungen einstellen und gegebenenfalls ihre Organisationsmodelle anpassen. Bis dahin müssen die Bildungsträger keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen, wenn Bildungsträger und Lehrkräfte bei Vertragsschluss von Selbständigkeit ausgegangen sind. Die Rechte der Lehrkräfte bleiben gewahrt, da die Übergangsregelung nur bei ihrer Zustimmung zum Tragen kommt.
(Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales: https://www.bmas.de/DE/Service/Presse/Meldungen/2025/sozialvers-pflicht.html).
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5.11.2025 - Informationen zum aktuellen Stand der schriftlichen
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